AGB
ALLGEMEINE VERTRAGSGRUNDLAGEN
Die nachfolgenden allgemeinen Vertragsgrundlagen, kurz genannt AGB, gelten für alle an HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
- Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Jeder HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
- Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
- Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von HAAG KOMMUNIKATIONS-DESIGN weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt HAAG Kommunikationsdesign, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
- HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte -einfach und ausschließlich- an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
- HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
- Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
- Vergütung
- Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den in der Preisliste von HAAG KOMMUNIKATIONS-DESIGN genannten Stundensätzen und Preisen. Alle Leistungen können bei vorhergehender schriftlicher Vereinbarung pauschaliert werden. Im Streitfall erfolgt die Berechnung der Vergütung auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
- Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN berechtigt, eine zusätzliche Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen. Im Streitfall gelten die Tarifsätze der Allianz Deutscher Designer.
- Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Ausgenommen davon ist die Angebotserstellung üblichen Umfangs.
- Gelangt ein Auftrag nicht zur Ausführung, ohne dass dies von HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN zu vertreten ist, können Ausfallkosten in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung verlangt werden, ohne dass es eines Schadensnachweises bedürfte. Wird ein angefangener Auftrag aus von HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN nicht zu vertretenden Gründen nicht fertig gestellt, so steht HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN die Vergütung für die bis dahin geleisteten Arbeiten zu. Berechnungsgrundlage ist die Preisliste von HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN mit den entsprechenden Stundensätzen. Besprechungen und Konzeptarbeiten müssen ebenfalls erstattet werden, ebenso Reisekosten und Spesen, sowie Fremd- und Materialkosten. Dies gilt auch und besonders für vereinbarte pauschalierte Leistungen. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung von HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.
- Fälligkeit der Vergütung
- Die Vergütung ist in Teilbeträgen zu entrichten. Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung von 40% der Gesamtsumme fällig, weitere 60% bei Fertigstellung. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Finanzielle Vorleistungen wie Fremd- oder Materialkosten müssen im Voraus vom Auftraggeber bezahlt werden.
- Bei Zahlungsverzug kann HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
- Ein Aufrechnungs- oder Zurückhaltungsrecht, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, steht dem Auftraggeber nicht zu.
- Die vereinbarten Nutzungsrechte an dem Werk von HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN gehen erst mit vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber über. Dies gilt ohne Einschränkung, auch wenn dem Auftraggeber vor Zahlung Nutzungszugang, z. B. durch Warenlieferung oder Anzeigendisposition, geschaffen wurde. Wird das Werk von HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN vom Auftraggeber bereits genutzt und bleibt der Auftraggeber den vollständigen Ausgleich der Vergütung schuldig, so begründet sich für HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Auftragswertes.
- Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
- Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend der Preisliste von HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN , im Streitfall gemäß dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
- HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN entsprechende Vollmacht zu erteilen.
- Die Auftragserteilung an Fremdfirmen (z.B. Repro, Druckereien etc.) durch HAAG KOMMUNIKATIONS-DESIGN erfolgt erst nach der vereinbarten Vorauszahlung für Fremdkosten durch den Auftraggeber.
- Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
- Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
- Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
- Eigentumsvorbehalt
- An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
- Die Originale sind daher umgehend nach Nutzung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
- Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
- HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat HAAG KOMMUNIKATIONS-DESIGN dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN vom Auftraggeber geändert werden.
- Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
- Vor Ausführung der Vervielfältigung sind HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN Korrekturmuster vorzulegen.
- Die Produktionsüberwachung durch HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
- Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN ca. 5 einwandfreie Belege unentgeltlich. HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
- Haftung
- HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln, und haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
- Sofern HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN. HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN haftet nicht für Schäden, die durch zeitliche Verzögerung oder Nichteinhaltung von Terminen entstanden sind, die der Auftraggeber verursacht hat. Dies gilt insbesondere bei nicht rechtzeitiger Vorauszahlung des Auftraggebers für Fremdkosten und dadurch verzögerte Auftragserteilung des Fremdunternehmens.
- HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN haftet nicht für Schäden, die durch zeitliche Verzögerung oder Nichteinhaltung von Terminen entstanden sind, die beauftragte Fremdfirmen verursacht haben.
- Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
- Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jegliche Haftung von HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN.
- HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN haftet nicht für die markenrechtliche Neuartigkeit, Schutzfähigkeit oder wirtschaftliche Verwertbarkeit des Produkts.
- Mit der schriftlichen Endabnahme durch den Auftraggeber gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
- Bei nicht schriftlicher Endabnahme sind Beanstandungen gleich welcher Art innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
- Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN das Recht eingeräumt, anstatt Wandlung oder Minderung eine Nachbesserung vorzunehmen. Nach Abnahme der Nachbesserung gilt das Werk als vertragsgemäß und mangelfrei geschaffen. Für nicht anerkannte Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 6 Monaten.
- Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
- Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
- Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
- Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
- Schlussbestimmung
- Erfüllungsort ist der Sitz von HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN.
- Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist das jeweils für HAAG KOMMUNIKATIONSDESIGN zuständige Gericht.
München im August 2008 SABINE HAAG
Sabine Haag, Diplom-Designerin (FH), Kommunikationsdesign | Webdesign München
